Bafin will Regeln für Nachhaltigkeitsfonds verschärfen

Kampf gegen Greenwashing

Die Finanzaufsicht will dem Boom bei nachhaltigen Finanzprodukten mit strengeren Regeln begegnen. Um die Gefahr des Greenwashings zu reduzieren, sollen die Anlagebedingungen für nachhaltige Investments deutlich verschärft werden. Nicht alle sind von der Idee begeistert.

Bafin will gegen Greenwashing vorgehen

Die Bafin möchte nachhaltige Fonds aus Deutschland schärfer regulieren. - Quelle: Shutterstock.com

Für Fonds mit Namensbestandteilen wie “ESG, nachhaltig, sustainable oder green” sowie für Investmentvermögen, die als nachhaltig dargestellt werden, soll es künftig eine schärfere Regulierung geben. So will es die deutsche Finanzaufsichtsbehörde Bafin. Im Zuge des Trends zu Öko- und Ethik-Fonds befürchtet die Finanzaufsicht Trittbrettfahrer, die sich unter dem Deckmantel der Nachhaltigkeit wirtschaftliche Vorteile verschaffen wollen – ohne wirklich nachhaltig zu arbeiten. Dem sogenannten “Greenwashing” möchte die Behörde mit strengeren Regeln den Riegel vorschieben.

EU-Ecolabel lässt auf sich warten

Vor kurzem ist die sogenannte Offenlegungsverordnung in Kraft getreten, die Anbieter von Finanzprodukten zu mehr Transparenz im Umgang mit Nachhaltigkeitskriterien verpflichtet. Die neue Verordnung helfe bei der Bekämpfung des Greenwashing aber leider nicht weiter, erklärte die Bafin, denn das EU-Regelwerk treffe keine Aussage zur inhaltlichen Ausgestaltung der Anlagebedingungen oder der Formulierung des Fondsnamens. Die EU arbeitet bereits an einem europäischen Umweltsiegel für Fonds, stößt dabei aber auf Widerstand. “Wir gehen davon aus, dass bis zu einer auch für Investmentvermögen erfolgenden Implementierung des EU-Ecolabels noch etwas Zeit vergehen wird”, kommentierte eine Bafin-Sprecherin die Lage.

Mindestens 90 Prozent nachhaltige Vermögensgegenstände

Daher will man die Anlagebedingungen für nachhaltige Investmentvermögen jetzt deutlich verschärfen. Soll ein Fonds als nachhaltiges Investmentvermögen aufgesetzt werden, müsse sich dies nicht nur in dessen Verkaufsunterlagen, sondern auch in den Anlagebedingungen widerspiegeln, heißt es in einem Leitlinienentwurf. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass ein nachhaltiges Anlagevermögen zu mindestens 90 Prozent in “nachhaltige Vermögensgegenstände” investiert sein muss. Auch Mindestausschlusskriterien werden vorgeschlagen, etwa mit Blick auf fossile Brennstoffe oder Atomstrom. Die neue Leitlinie soll laut Bafin in den kommenden Wochen konsultiert und noch im zweiten Quartal veröffentlicht werden.

Die Reaktion des Fondsverbands BVI kam prompt: der Entwurf der Bafin sei in weiten Teilen unpraktikabel, die vorgeschlagenen Kriterien seien nicht auf die EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeit abgestimmt oder würden diesen sogar widersprechen. Der Bundeverband befürchtet einen Schaden für den Fondsstandort Deutschland, sollten die geplanten Regeln umgesetzt werden.

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