Commerzbank will Kohleausstieg 2030 vorantreiben

Nachhaltige Transformation der Wirtschaft

Die Commerzbank hat eine neue Richtlinie erlassen, die das Pariser Klimaziel unterstützen soll. So will die Bank den Kohleausstieg bis 2030 forcieren. Auch soll kein Ausbau von Öl- und Gasförderung mehr finanziert werden.

Neue Richtlinie soll Pariser Klimaziel unterstützen

Die Commerzbank hat eine neue Richtlinie für fossile Brennstoffe verabschiedet – mit dem Ziel, den Kohleausstieg bis 2030 zu forcieren und die nachhaltige Transformation der Realwirtschaft voranzubringen. - Quelle: Shutterstock.com

Die Commerzbank will nach eigenen Angaben den Kohleausstieg bis 2030 forcieren und hat dazu eine neue Richtlinie für fossile Brennstoffe verabschiedet. Damit unterstreiche man den Anspruch, Finanzströme in Richtung des Pariser Klimaziels zu lenken und die Transformation zu forcieren, sagte Commerzbank-Chef Manfred Knof. Innerhalb von zwei Jahren habe die Bank ihr Kohleportfolio halbiert, zurzeit liege es bei rund einer Milliarde Euro. Das entspreche rund 0,2 Prozent des Gesamtportfolios der Bank, so Knof.

Grenzwert für Kohle gesenkt

Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie am 1. Januar 2022 wird der Grenzwert für Unternehmen mit Kohlebezug signifikant gesenkt und weltweit gleichgestellt: Bestandskunden, die aktuell 20 Prozent oder mehr ihres Umsatzes oder ihrer Stromerzeugung mit Kohle erzielen, haben bis 2025 Zeit, einen Plan für den Kohleausstieg bis 2030 zu erarbeiten.

Weiter heißt es in der Richtlinie, mit Unternehmen, die aktuell mehr als 20 Prozent ihres Umsatzes oder ihrer Stromerzeugung mit Kohle erzielen, werde die Commerzbank keine neue Geschäftsbeziehung aufnehmen. Gleiches gilt für potenzielle Neukunden mit Ausbauplänen. Projektfinanzierungen sind ausschließlich auf notwendige Modernisierungen von bestehenden Kohlekraftwerken beschränkt und nur nach einer kritischen Einzelfallprüfung möglich. Bisher galt ein Grenzwert von 30 Prozent beziehungsweise international von 50 Prozent.

Kein Ausbau von Öl- und Gasförderung

Die neue Regelung betrifft auch Unternehmen aus den Sektoren Öl und Gas. Bestehende Geschäftsbeziehungen in diesen Bereichen sollen künftig regelmäßig auf Umwelt- und Sozialaspekte überprüft werden. Die Commerzbank geht zudem keine neue Geschäftsbeziehung mit Unternehmen ein, die Ausbaupläne bei Öl und Gas verfolgen. Auch die Finanzierung von neuen Ölkraftwerken sowie Finanzierungen für Öl- und Gasförderprojekte sind grundsätzlich ausgeschlossen. Das gilt sowohl für konventionelle als auch unkonventionelle Fördermethoden.

Datenbasis für die neue Richtlinie sind laut Commerzbank die Global Coal Exit List und die Global Oil and Gas Exit List, die von der Nichtregierungsorganisation Urgewald erstellt und regelmäßig aktualisiert werden. Die Brennstoffrichtlinie löst die bisherige Kohlerichtlinie von 2016 ab. Dort war bereits die Finanzierung von neuen Kohleminen und -kraftwerken ausgeschlossen.

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