EU-Aufsicht will von Banken zehnjährige Klimapläne einfordern

Europäische Regulierungsbehörde EBA fordert ESG-Risikoanalysen von Finanzinstituten

Banken in Europa sollen ihren Planungshorizont auf mindestens zehn Jahre ausdehnen, so lautet die Forderung der Regulierungsbehörde EBA. Nur so sei es möglich, ESG-Risiken besser einschätzen und bewerten zu können.

Forderung an die europäischen Finanzinstitute

Um nachhaltig zu investieren, werden ESG-Kriterien immer wichtiger. Die EBA fordert dehalb, dass Banken künftig ihre Pläne in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung langfristig darlegen sollen. - Quelle: European Banking Authority

Die Europäische Bankenregulierungsbehörde (EBA) hat eine Forderung veröffentlicht, wonach Europas Geschäftsbanken Zehn-Jahres-Pläne für ihren Umgang mit Klimarisiken vorlegen sollen. Es sei unerlässlich, die Planungshorizonte, die in der Regel drei bis fünf Jahre umfassen, zu erweitern und auch längerfristige Risiken für das Geschäftsmodell zu berücksichtigen, um Risiken für Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance- kurz ESG) und die sich daraus ergebenden Folgen für die Geschäftsstrategie besser bewerten zu können, heißt es in dem aktuellen EBA-Bericht.

Fahrplan bis 2025

In dem Papier führt die Regulierungsbehörde aus, wie sich Banken und Aufsichtsbehörden für mögliche Auswirkungen von ESG-Risiken wappnen sollen, um die Widerstandsfähigkeit ihrer Geschäftsmodelle über kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte sicherzustellen. Die EBA empfiehlt den Finanzinstituten unter anderem, Nachhaltigkeitsrisiken rechtzeitig in Geschäftsstrategie, Unternehmensführung und Risikomanagement zu integrieren, und sie unterbreitet Vorschläge, wie sie in den aufsichtlichen Rahmen für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen einbezogen werden sollten.

Der aktuelle EBA-Bericht ist Teil eines bis Mitte des Jahres 2025 reichenden Fahrplans, in dem die Regulierungsbehörde etwa darlegt, wie sie ESG-Kriterien im aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) oder im Risikomanagement der Finanzinstitutionen berücksichtigt wissen will.

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