NEUE EU-VERORDNUNG ZU SUSTAINABLE FINANCE TRITT IN KRAFT

Nachhaltigkeitslevel von Finanzprodukten sollen für mehr Transparenz sorgen

Es gibt eine neue Verordnung zu Sustainable Finance, also der nachhaltigen Geldanlage. Seit dem 10. März gilt die Offenlegungsverordnung der EU, die die Transparenz am Markt reguliert. Mithilfe verschiedener Nachhaltigkeitslevel bei Finanzprodukten soll es Verbrauchern so erleichtert werden, die Anlagen zu beurteilen.

FINANZUNTERNEHMEN WERDEN ZU MEHR TRANSPARENZ AUFGEFORDERT

Zum 10. März triit die EU Offenlegungs-Verordnung in Kraft. Diese soll eine Transparenz in Bezug auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Finanzanlageprodukten schaffen.

Seit dem 10. März 2021 werden sämtliche Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater dazu angehalten, Daten zur nachhaltigen Finanzwirtschaft offenlegen. So will es die neue Offenlegungsverordnung (VO) der EU, Sustainable Finance Disclosure Regulation. Das Gesetz wurde bereits im November 2019 als Teil des Aktionsplans für eine nachhaltige, emissionsarme Wirtschaft beschlossen. Mit den “Sustainable Development Goals“ (SDG) sind konkrete Ziele für den Finanzmarkt definiert. Nun gilt es, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit miteinander so zu verbinden, dass alle etwas davon haben – Finanzmarkt, Verbraucher und die Umwelt.

FINANZPRODUKTE WERDEN EINER VON DREI KATEGORIEN ZUGEORDNET

Die neue EU-Verordnung richtet sich insbesondere an Asset Manager, Versicherungen und Banken mit Portfolioverwaltung. Diese haben nun die Pflicht, sowohl auf der Ebene der Unternehmen als auch der Produkte, sämtliche Daten offenzulegen. Diese Offenlegung erfolgt in Form von Angaben auf der Internetseite, in vorvertraglichen Dokumenten sowie im regelmäßigen Reporting.

Mit der Verordnung werden Finanzprodukte nun in drei Kategorien eingeteilt. Kategorie 1 umfasst alle Finanzprodukte mit ökologischen oder sozialen Merkmalen (Artikel 8 – light green). In der Kategorie 2 sind nachhaltige Finanzprodukte mit einer angestrebten Nachhaltigkeitswirkung zu finden (Artikel 9 – dark green). In der dritten Kategorie werden sonstige Finanzprodukte gesammelt.

DIESE ANFORDERUNGEN MÜSSEN FINANZUNTERNEHMEN ERFÜLLEN

Die Offenlegungsverordnung der EU soll für mehr Transparenz sorgen und eine einfache und übersichtliche Nach­hal­tig­keits­be­trach­tung für An­le­ger er­mög­li­chen. Dabei müssen Finanzunternehmen vier Anforderungen erfüllen. Diese sind:

  • Stra­te­gi­en entwickeln, mit denen nach­tei­li­ge Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken bei In­ves­ti­ti­ons­ent­schei­dun­gen for­mu­liert wer­den.
  • Das Ri­si­ko-Ma­nage­ment muss angeben, wie Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken mit möglichen ne­ga­ti­ven ma­te­ri­el­len Kon­se­quen­zen be­rück­sich­tigt wer­den.
  • Auch die Ver­gü­tungs­po­li­tik eines Finanzunternehmens muss berücksichtigt werden.
  • Zudem ist das Unternehmen angehalten, die Pro­dukt­aus­prä­gun­gen deutlich voneinander zu un­ter­scheiden.

 

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